Wir bieten mit dem Trauerfeier-Musik-Service rechtlich betrachtet nur den Zugang zur Musikbibliothek und App unseres Kooperationspartners Radiopark. Somit gehen Sie beim Herunterladen der App ein Nutzungsverhältnis mit Radiopark ein.
Die Verpflichtung zur Zahlung von GEMA Gebühren entsteht beim öffentlichen Abspielen von GEMA pflichtiger Musik. Ein solches öffentliches Abspielen liegt auch bei einer Beerdigung gemäß § 15 III Urheberrechtsgesetz vor, da die Musik „für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet […] verbunden ist.“
Rapid selbst vervielfältigt und verbreitet keine Musik. Die Verpflichtung zur Zahlung der GEMA Gebühren liegt deshalb weiterhin bei Ihnen.
Deshlab sollten Sie unabhängig von unserem Service-Angebot grundsätzlich die Nutzung der Musikstücke anmelden.
Sind Sie Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V. oder im Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.? Dann lassen Sie sich dort einmal zu diesem Thema beraten, die Verbände haben für Sie Vereinbarungen mit der GEMA getroffen.